Wichtige Entscheide werden gemeinsam getroffen
Bisher lagen die Geschäftsleitungskompetenzen auf operativer Ebene formell beim Direktor. Künftig entscheidet und verantwortet die Geschäftsleitung wichtige Grundsatzgeschäfte gemeinsam. Dazu gehören unter anderem der Jahresbericht und die Jahresrechnung, Anträge an den Verwaltungsrat sowie Praxisänderungen von grösserer Tragweite im Versicherungsgeschäft.
Operative Einzelgeschäfte aus dem eigenen Bereich hingegen entscheiden wie bisher alle Bereichsleitenden selbständig. Sie tragen formell die Verantwortung für ihren Bereich.
Für Versicherte, Arbeitgebende, Mitarbeitende und weitere Anspruchsgruppen ändern sich die Abläufe und Ansprechpersonen im Tagesgeschäft grundsätzlich nicht.
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